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Bodenaushubdeponie am Fernpass II, Biberwier

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft liegt eindeutig entschiedene Sache vor und nach wie vor erscheint der betroffene Vorhabensbereich auf der Fernpasshöhe in mannigfacher Hinsicht völlig ungeeignet als Deponiestandort.

 

Stand des Verfahrens: Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2024 wurde der Beschwerde Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde zurückverwiesen.

 

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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