Bodenaushubdeponie im Relikt-Eichenwald, Terfens
Die Genehmigung einer Bodenaushubdeponie im überaus schützenswerten Eichenwaldbestand durch die BH Schwaz unter Berücksichtigung der aktenkundigen Vorgeschichte ohne entsprechende naturschutzrechtliche Bewilligung ist für die Umweltanwaltschaft in keiner Weise mehr nachvollziehbar.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 22.09.2022 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgrund der Zurückziehung des Bewilligungsantrages ersatzlos behoben.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft
Bodenaushubdeponie im Relikt-Eichenwald, Terfens
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