csm_Luftaufnahme_Gletscherzung_Schlatenkees_TIRIS_9403c5aa2d

Drohnenflug im Nationalpark Hohe Tauern

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft haben private Drohnenflüge in einem auch nach der Vogeschutzrichtlinie ausgewiesenem Schutzgebiet, dem Nationalpark Hohe Tauern, nichts verloren.

Stand des Verfahrens: Mit Beschwerdevorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 14.10.2021 wurde die ursprüngliche Bewilligung ersatzlos behoben und damit der Beschwerde gefolgt.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

Bleiben Sie auf dem Laufenden:

Kontakt