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Errichtung von Notunterkünften, Oberbergtal

Inmitten des Ruhegebietes Stubaier Alpen, im Oberbergtal, sollen mehrere jagdliche Notunterkünfte errichtet werden. Aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft sind die Hubschrauberflüge für diesen Zweck im Ruhegebiet nicht zulässig, die Erforderlichkeit für vier solcher "Notunterkünfte" wird zudem hinterfragt.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 13.05.2022 wurde aufgrund der am 22.04.2022 erfolgten Antragseinschränkung unter Vorschreibung zusätzlicher Auflagen die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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