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Erschließung Bodenalm, Brandberg

Die Umweltanwaltschaft geht davon aus, dass ein Fortbestand der Bewirtschaftung der Bodenalm mittels Galtvieh, geländeangepassten Rinderrassen oder Schafen auch ohne den gegenständlichen Erschließungsweg möglich wäre.

Der zu erwartende Eingriff in die Natur steht nach Ansicht der Umweltanwaltschaft in keiner zukunftsfähigen Relation zu den Vorteilen einer Wegerschließung und müssten solche Aspekte unserer Ansicht nach auch in die Wegförderpolitik des Landes einfließen, denn dann würden sich dergestalte Vorhaben aufgrund der immensen Kosten von selbst erledigen.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 30.10.2024 wurde der Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung abgewiesen wird.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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