Erschließungsweg Laskitzenalm, Hopfgarten in Defereggen
Im konkreten Fall wendet sich die Berufung nicht gegen die standortsangepasste Almbewirtschaftung und zugleich Pflege der alpinen Lebensräume. Der Grund der Berufung liegt vielmehr in der aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft in diesem Fall nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit der negativen und positiven Auswirkungen des Wegprojektes. Stand des Verfahrens: mit Berufungserkenntnis vom 23.05.2010 abgeschlossen, die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen! Berufung der Umweltanwaltschaft 11.08.2009
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