Naturschutzrechtliche Bewilligung für das Wasserkraftwerk Tumpen-Habichen
Die ökologische Durchgängigkeit bzw. Längsvernetzung (Fließgewässerkontinuum) der Ötztaler Ache wird dabei aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft in erheblichem Maße beeinträchtigt werden.
Die sehr kritische Haltung der Tiroler Umweltanwaltschaft zu diesem Wasserkraftwerk ist im Wesentlichen damit zu begründen, dass
– massiv in den Naturhaushalt des stark gletscherbeeinflussten Referenzgewässers Ötztaler Ache eingegriffen wird,
– die Ausleitungsstrecke als sehr erhaltenswürdig, empfindlich und selten eingestuft ist,
– die Schönheit des Achsturzabschnittes dauerhaft beeinträchtigt und damit das Naturerlebnis und die Erholung an diesem Gewässerabschnitt stark eingeschränkt wird (vgl. § 1 TNSchG 2005),
– der Fischab- und Fischaufstieg zukünftig eingeschränkt sein wird
– und der gesamte Stauraum massiv anthropogen überformt werden soll.
Damit sind die für die Tiroler Umweltanwaltschaft im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken wichtigen Fragestellungen „Gewusst Wo?“ und „Gewusst Wie?“ nur ungenügend beantwortet.
Grundsätzlich stellt sich für die Tiroler Umweltanwaltschaft aufgrund dieser Bewilligung und der zahlreichen geplanten Wasserkraftprojekte in Tirol die entscheidende Frage, ob wir unserer nachfolgenden Generation einige wenige Flüsse ohne größere energiewirtschaftliche Nutzung übergeben wollen. Aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft wäre dies eine Notwendigkeit, um dem Wasserkraftausbau in Tirol Nachhaltigkeit attestieren zu können.
Stellungnahme der Tiroler Umweltanwaltschaft im Zuge der mündlichen Verhandlung vom 13.09.2013