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Bodenaushubdeponie Fronhausen, Mieming

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft sind langfristige Beeinträchtigungen der Schutzgüter des TNSchG 2005 durch das geplante Vorhaben zu erwarten, die Bezeichnung „vorübergehend“ im Zusammenhang mit Beeinträchtigungszeiträumen von über 50 Jahren wirkt bagatellisierend.

 

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 05.12.2024 wurde dem Abänderungsantrag der mitbeteiligten Partei Folge gegeben und somit zusätzliche Bestimmungen zum Schutz der Natur festgeschrieben.

 

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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