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Bodenaushubdeponie Fronhausen, Mieming

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft sind langfristige Beeinträchtigungen der Schutzgüter des TNSchG 2005 durch das geplante Vorhaben zu erwarten, die Bezeichnung „vorübergehend“ im Zusammenhang mit Beeinträchtigungszeiträumen von über 50 Jahren wirkt bagatellisierend.

 

Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht

 

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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