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Frommestrail, Fiss

Für die Umweltanwaltschaft ist es nicht nachvollziehbar, dass Trailanlagen unbedingt intakte Waldbereiche in einem ansonsten intensiv schitechnisch genutzten und überformten Landschaftsraum beanspruchen müssen.

 

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 03.03.2023 wurde die Beschwerde abgewiesen.

 

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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