Kraftwerk Innstufe Imst-Haiming, Imst
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.11.2024 wurde der Beschwerde in ökologisch wichtigen Teilen Recht gegeben und der ursprüngliche Bescheid im Sinne der Kritikpunkte der Umweltanwaltschaft abgeändert.
Wesentlich erscheint dabei, dass nunmehr tödliche Schwall-Sunk-Situationen für die Fischlebewelt in der neuen Ausleitungsstrecke während der kritischen Larvenentwicklungszeit bestmöglich hintan gehalten und streng überwacht werden. Im erstinstanzlichen Verfahren hatten die Antragstellerin und die Behörde solche Projektoptimierungen noch für nicht notwendig erachtet.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft
Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.11.2024
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