Neubau des Kernkraftwerks Bohunice III
Gemeinsame Stellungnahme der Österreichischen Umweltanwaltschaften
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme im Zuge des Verfahrens gemäß UVP-Richtlinie und Espoo-Konvention (Anmerkung: Die Espoo-Konvention ist ein Instrument zur Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren in anderen Staaten für Vorhaben, die erhebliche grenzüberschreitenden Auswirkungen haben können.) sprechen sich die Österreichischen Umweltanwaltschaften eindeutig gegen den geplanten Ausbau des Atomkraftwerks Bohunice aus.
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