Reaktivierung Hahneggabfahrt, Fieberbrunn
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 01.02.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 01.02.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.