
Reaktivierung Hahneggabfahrt, Fieberbrunn
Bereits der Flurname lässt auf vogelkundlich sensible Gebiete schließen, das Ermittlungsverfahren hat die Befürchtung der Tiroler Umweltanwaltschaft, wonach der geplante Eingriff in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, bestätigt.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 01.02.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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