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Uferdammerhöhung am Kalserbach beim Glocknerwirt, Kals a. Großglockner

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist es nicht schlüssig, zunächst einen bestehenden Uferdamm für den zukünftigen Schutz einer Hotelanlage zu erhöhen und dabei naturkundlich sensible Ufervegetation in Anspruch zu nehmen, obwohl sich das Projekt in einer Roten Zone Wildbach befindet.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 28.07.2021 wurde der Beschwerde mit der Maßgabe Folge gegeben, dass Ersatzmaßnahmen getätigt werden müssen. Ansonsten wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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