Zerstörung des Naturdenkmals Minkushügel, Schwaz
Dass nunmehr die Bezirkshauptmannschaft Schwaz als Naturschutzbehörde die Zerstörung dieses Landschaftsensembles bewilligt hat, lässt selbst hartgesottene Vertreter der Umweltanwaltschaft sprachlos zurück.
Anmerkung: Entgegen der von der BH Schwaz eigens dafür erlassenen Schutzverordnung
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 1.12.2021 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der Antrag auf Bewilligung zurückgewiesen.
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