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Errichtung von Lawinensprengmasten am Gepatsch-Stausee, Kaunertal

Sowohl die Errichtung als auch der Betrieb der geplanten Lawinensprengmasten widersprechen den Zielen der vorhandenen Schutzgebiete. Zudem ist das Ermittlungsverfahren aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft mit mehreren wesentlichen Mängeln behaftet.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 01.07.2022 wurde die Beschwerde mit der Maßgabe abgwiesen, dass die erforderlichen Hubschrauberflüge zur Wartung der Lawinensprengmasten auf den Monat August eines jeden Jahres zu beschränken sind.

Zwischenzeitlich wurde seitens des Alpenvereines, des WWFs und des Ökobüros außerordentliche Revision gegen diese Erkenntnis erhoben und wurde diese Revision vom Verwaltungsgerichtshof angenommen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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