Karabfahrt Projekt 2010, Fügen
Im Feststellungsverfahren zur Beurteilung der UVP-Pflicht des beantragten Vorhabens spricht sich die Tiroler Umweltanwaltschaft eindeutig und nachvollziehbar für ein UVP-Verfahren für die geplanten Schipiste aus… Stand des Verfahrens: Mit Bescheid vom 14. April 2011 erfolgte die Feststellung der zuständigen Behörde Abteilung Umweltschutz, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen ist. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 13. Juli 2011 wurde die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt. Da die Antragstellerin Projektsänderungen und -modifizierungen im Sinne des Naturschutzes vornahm, erteilte die Tiroler Umweltanwaltschaft schlussendlich ihre Zustimmung zum geplanten Vorhaben. Stellungnahme der Umweltanwaltschaft 28.02.2011