Verrohrung eines Wiesenbaches, Prägraten
Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist es nicht nachvollziehbar, warum der begleitende Wiesenbach im Zuge einer Grundstücksbebauung verrohrt werden muss.
Stand des Verfahrens: Mit erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 02.06.2022 wurde der Beschwerde Folge gegeben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Bezirkshauptmannschaft Lienz zurückverwiesen.
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