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Wegverlegung bei Campingplatz, Grän

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist die Reihenfolge der Vorhaben nicht nachvollziehbar und sind damit unnotwendige Eingriffe in die Natur zu befürchten: Zunächst sollte eine allfällige Campingplatzerweiterung diskutiert bzw. verhandelt  und erst dann die hierfür notwendige Wegverlegung bewilligt werden.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 21.01.2021 wurde der angefochtene Bescheid in Folge Unzuständigkeit der belangten Behörde ersatzlos behoben.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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