Sensibilität des Hochgebirgsraums
Das Hochgebirge ist ein bisher wenig erschlossener Raum. Durch steigenden Raumbedarf und klimawandelbedingte Standortveränderungen, vor allem in Bezug auf Wintertourismus, sieht die Tiroler Umweltanwaltschaft eine steigende Nachfrage an diesem Raum.
Das Hochgebirge ist artenreicher Raum, der eine Vielzahl an hochspezialisierten Arten und Biotoptypen beherbergt. Viele davon sind in der Roten Liste aufgenommen, entsprechen einem FFH-Lebensraumtyp und sind gesetzlich geschützt. Viele davon reagieren sehr sensibel auf geringste Standortveränderungen und Eingriffe. Dem Vorsorgeprinzip entsprechend fordert die Tiroler Umweltanwaltschaft eine bewusste und besonders sorgsame Nutzung des Hochgebirgsraumes. Wie in anderen Plänen des Landes bereits erfolgt, erscheint die Respektierung von Grenzen zum Schutz des sensiblen Hochgebirgsraumes aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft notwendig, um die Vegetation und das Gelände nicht weiter zu beeinträchtigen.
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