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Änderung und Erweiterung eines Abfall-Zwischenlagers, Haiming

Die beantragte Verwendung eines schützenswerten Rotföhrenwaldes als Abfall-Zwischenlager samt Aufbereitung ist aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft weder aus naturkundlicher, ökologischer, raumordnungstechnischer noch klimatechnischer Sicht vertretbar bzw. zukunftsfähig. Vielleicht wäre es auch in Tirol langsam an der Zeit, nicht jedes Vorhaben sofort in ein bestehendes Waldgebiet hinein zu planen.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 24.11.2022 wurde die Beschwerde unter Vorschreibung ergänzender Auflagen als unbegründet abgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft 

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