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Kleinwasserkraftanlage am Grünalmbach, Hopfgarten i. D.

Der Grünalmbach stellt aufgrund seiner ökomorphologischen Besonderheit eine Rarität im gesamten Ostalpenraum dar. Eine Kraftwerksanlage an diesem einzigartigen Gewässer mit heiztechnischen Notwendigkeiten im Bereich gemeindeeigener Gebäude zu argumentieren, kann seitens der Tiroler Umweltanwaltschaft in keinster Weise nachvollzogen werden. Stand des Verfahrens:
Der Berufung wurde Folge gegeben und die naturschutzrechtliche Bewilligung versagt!!

Berufung der Umweltanwaltschaft 01.07.2009

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